Den Prüfungsvoraussetzungen des AGB-Rechts kann im unternehmerischen Verkehr kaum ein Unternehmen in Deutschland entkommen. Die Unternehmen sind im Rahmen von unternehmerischen Entscheidungen und Vertragsgestaltungen nach Maßgabe des AGB-Rechts in entscheidenden Fragen rechtlich gebunden. Die AGB-Problematik des deutschen Rechts ist im Vergleich zu anderen Rechtsordnungen von besonderer Brisanz, da die selbstbestimmte unternehmerische Entscheidungsfreiheit durch die strenge Rechtsprechung und bestehende Gesetzeslage stark beschnitten ist. Und das obwohl in der Gesetzesbegründung zum AGB-Gesetz der Maßstab einer „selbstverantwortlichen Prüfung, Abwägung und möglichen Einflussnahme beider Vertragsparteien“ enthalten war. Damit sollte der Grundgedanke – die unternehmerische Eigenverantwortlichkeit – und eben nicht eine richterliche bzw. staatliche Inhalts- und Wirksamkeitskontrolle im Vordergrund stehen. Die derzeitige Kontrolle von unternehmerischen Verträgen wird in der Praxis deshalb zu Recht als zu weitgehend und einschränkend empfunden. Dies gilt sowohl für klassische FM-Verträge aber auch für Betreiber, Miet-, Service- und alle sonstigen Verträge zwischen Unternehmen.
Der komplette Beitrag von Rechtsanwalt Klaus Forster, Rödl & Partner GbR in Nürnberg, über AGBs und Individualvereinbarungen ist in der Juni-Ausgabe 2012 der Fachzeitschrift „Der Facility Manager“ erschienen.