Rechtsanwalt Klaus Forster, Rödl & Partner, Nürnberg, hat in der Oktober-Ausgabe von „Der Faciilty Manager“ die Auswikung der geänderten Trinkwasserverordnung auf die Betreiberpflichten beleuchtet. Am 1. November 2011 ist die vom Bundesministerium für Gesundheit verabschiedete Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten. Sie soll bundesweit die Wasserqualität sicherstellen und verbessern, sowie den Schutz vor Infektionen mit Legionellen gewährleisten. Bei unsachgemäßem Betrieb stellen vor allem zentrale Warmwasseranlagen einen perfekten Nährboden für die Vermehrung der Legionellen dar, die zu schweren Erkrankungen bis hin zum Tod führen können. Seit dem genannten Zeitpunkt haben viele Unternehmer, Betreiber, Vermieter und sonstige Inhaber von Trinkwasserversorgungsanlagen nach Maßgabe der komplexen Regelungen der TrinkwV erhöhte Betreiberpflichten. Insbesondere besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflicht zur jährlichen Untersuchung ihrer Anlagen auf Legionellen-Befall.
Der komplette Beitrag über Änderung der Trinkwasserverordnung ist in der Oktober-Ausgabe der Fachzeitschrift „Der Facility Manager“ erschienen.