Rechtsanwältin Manja Schwien, Rödl & Partner, Nürnberg, nimmt in ihrem aktuellen Beitrag in der Rubrik Recht die Umlagefähigkeit des Center Managements bei Gewerbemietverträgen unter die Lupe. In seinen Urteil vom 3. August .2011, Az. XII ZR 205/09 hat sich der Bundesgerichtshof mit der Umlagefähigkeit der Kosten für das Center-Management befasst. In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Parteien in einem formularmäßig geschlossenen Mietvertrag über ein in einem Einkaufszentrum belegenes Ladenlokal u.a. vereinbart, dass die Kosten für „Hausmeister, Betriebspersonal, Center-Manager und Verwaltung“ sowie „Raumkosten für Büro-, Verwaltungs- und Technikräume“ auf den Mieter umgelegt werden. Mit dieser Entscheidung setzt der BGH seine Rechtsprechung zur Umlage von nicht in § 2 Ziff. 1 bis 16 Betriebskostenverordnung (BetrKV) genannten Betriebskosten fort.
Der komplette Beitrag über die Umlagefähigkeit des Center-Managements in Gewerbemietverträgen ist in der Dezember-Ausgabe der Fachzeitschrift „Der Facility Manager“ erschienen.