Sonntag, 22. Dezember 2024

Bauleistungen dokumentieren Teil 1

Bauleistungen dokumentieren
Lucian Milasan – fotolia.com

Dokumentationen sind ein wesentlicher Bestandteil der Werkleistung. Fehlen sie, beeinträchtigt das den Auftraggeber beim Betrieb der errichteten Bauwerke und Anlagen und wird für den Auftragnehmer unter Umständen sehr teuer. Auseinandersetzungen über Art, Umfang und Detaillierung kann man verhindern, wenn die wesentlichen Rahmendaten bereits bei Vertragsschluss vereinbart werden. Worauf bei der Dokumentation von Bauleistungen zu achten ist und welche Rechtsgrundlagen und Pflichten für Auftragnehmer und  -geber bestehen, erklärt Rechtsanwältin Tanja Nein im ersten Teil des Themas Dokumentation von Bauleistungen.

Lesen Sie den kompletten Beitrag von Rödl-&-Partner-Rechtsanwältin Tanja Nein in der Januar/Februar-Ausgabe von „Der Facility Manager“: www.facility-manager.de/testabo

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