Sonntag, 22. Dezember 2024

Bauleistungen dokumentieren Teil 2

Bauleistungen dokumentieren
Bild: Marzky Ragsac Jr. – fotolia.com

Dokumentationen sind ein wesentlicher Bestandteil der Werkleistung. Fehlen sie, beeinträchtigt das den Auftraggeber beim Betrieb der errichteten Bauwerke und Anlagen und wird für den Auftragnehmer unter Umständen sehr teuer. Stellt sich bei der Abnahme eines Gebäudes oder einer technischen Anlage heraus, dass eine Dokumentation gar nicht oder unvollständig oder für den Auftraggeber unbrauchbar erstellt wurde, muss das Problem im Nachhinein behandelt werden. Wessen Aufgabe es ist, die Unterlagen dann zu erstellen – Auftraggeber oder Auftragnehmer – erklärt u.a. Rechtsanwältin Tanja Nein im zweiten Teil des Themas Dokumentation von Bauleistungen.

Lesen Sie den kompletten Beitrag von Rödl-&-Partner-Rechtsanwältin Tanja Nein in der März-Ausgabe von „Der Facility Manager“.

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