Am 1. Juni 2015 ist die an das europäische Recht angeglichene neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft getreten. Diese enthält Änderungen für das Errichten, den Betrieb und das Überprüfen von überwachungsbedürftigen Anlagen. Darunter fallen Aufzüge, Druckanlagen sowie Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Unsere Sonderausgabe erklärt in übersichtlicher Form, was Immobilieneigentümer und -betreiber diesbezüglich beachten müssen.
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