Wann? 21./22. September 2020
Wo? Waideshalle, Esperanto Kongress- und Kulturzentrum Fulda, Esperantoplatz, 36037 Fulda
Corona-bedingt mussten wir die ursprünglich für den 16./17. März in Fulda anberaumte Bundesfachtagung Betreiberverantwortung auf den 21./22. September verschieben. . Sowohl die Tagung als auch die Abendveranstaltung finden im Esperanto Fulda statt. Alle gebuchten Anmeldungen (insofern uns nichts anderes von den Teilnehmern mitgeteilt) bleiben bestehen. Sämtliche Referenten haben erneut ihre Teilnahme bestätigt. Selbstverständlich werden sämtliche geltenden Hygieneauflagen strikt eingehalten. Angemeldete Teilnehmer finden alle notwendigen Informationen im hier hinterlegten Hygienekonzept.
Da die Veranstaltung mit 180 Teilnehmern bereits ausgebucht ist, sind Anmeldungen nur noch auf Warteliste möglich. Bitte füllen Sie dazu das unten stehendes Formular aus.
Wir erlauben uns aufgrund der gegebenen Umstände, darauf hinzuweisen, dass Reise- und Übernachtungskosten bei einer notwendig werdenden kurzfristigen Absage/Verschiebung von uns nicht erstattet werden können.
Für Fragen stehen Ihnen unser Kundenservice unter Tel. 08233/381-333, Email: service@forum-zeitschriften.de sowie unsere Veranstaltungsmanagerin Sonja Weihmayer unter +49 08233/381-535, Email: sonja.weihmayer@forum-zeitschriften.de zur Verfügung.
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AGENDA Bundesfachtagung Betreiberverantwortung 2020
Montag, 21. September 2020, im Esperanto
Ulrich Glauche und
Jörg Schielein, Rödl & Partner
Frank Heidrich, Kampmann GmbH
Zusätzlich zur Lüftungsanlage des Esperanto sind im Veranstaltungsraum die neuen Luftreiniger KA-520 von Kampmann im Einsatz. Deren Funktion wird Frank Heidrich kurz vorstellen.
Prof. Dr. Andrea Pelzeter, HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Die neue Richtlinie GEFMA 162-1 ‚Carbon Management von Facility Services‘ (Entwurf 2020-01) trägt dem Anspruch Rechnung, auch in der FM-Branche einen wirksamen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen und damit zu einer ökologischen Betreiberverantwortung zu leisten. Neben der Definition von Begrifflichkeiten bietet die Richtlinie eine Methodik zur Abschätzung von CO2-Emissionen, die durch Facility Services verursacht werden. Durch die Anwendung werden Treiber des mit den Services verbundenen CO2-Ausstoßes aufgedeckt. Damit können Reduktionspotenziale identifiziert und Maßnahmen zu deren Erschließung ergriffen werden. Diese können z. B. die Optimierung von Abläufen oder den Einsatz von alternativen Betriebsmitteln oder -stoffen umfassen – mit dem Ziel die CO2-Emissionen der Services zu minimieren und damit einen Beitrag zu einem verantwortungsbewussten und nachhaltigen Facility Management zu leisten.
Rechtsanwalt Hartmut Hardt, VDI
Die anstehende Zusammenführung der VDI Richtlinie Blatt 1 (Betreiben und Instandhalten von gebäudetechnischen Anlagen – Grundlagen) und Blatt 1.1 (Betreiberverantwortung – Grundlagen) ist zwar noch nicht abgeschlossen, aber in den wesentlichen Ausgestaltungsmerkmalen schon deutlich erkennbar. Die Ausrichtung der Richtlinie orientiert sich neben dem sicheren und bestimmungsgemäßen Betreiben der TGA, auch an der Gebäudesicherheit selbst. Hierzu wurde ein grenzüberschreitender Brückenschlag zu österreichischen Denk- und Handlungsansätzen vorgenommen, die bereits in den Ö-Normen B1300 und 1301 verankert sind.
Anke Hülter, MPG München, Dennis Diekmann, MONDRIAN Real Estate GmbH & Co. KG
Schlagwort Betreiberverantwortung. Resultierende Pflichten und der Bedarf der nachvollziehbaren Umsetzung von resultierenden Maßnahmen sind bei vielen angekommen.
Die grundsätzliche Fragestellung ist bei näherer Betrachtung neben der Recherche von validen Quellen vor allem die Definition der eigenen Startposition.
Nachdem die Einschätzung hierfür geschärft wurde, stellen sich oft dieselben Fragen: Wie machen das andere? Wie integriere ich ein solches Projekt in meine Organisation? Womit fange ich an und wie stelle ich sinnvolle Prioritäten heraus?
Die besten Antworten gibt die Praxis.
Unsere Erfahrungen möchten wir mit Ihnen teilen und ein konkretes Praxisbeispiel unserer Vorgehensweise erläutern.
In den komplexen Anforderungen der Max-Planck Gesellschaft sind neben den maximalen technischen Anforderungen für Forschung und Wissenschaft auch umfangreiche organisatorische Rahmenbedingungen zu beachten.
Wir gewähren Ihnen gerne einen Einblick.
Dieter Roas, TÜV Süd Industrie Service GmbH
Wer Aufzüge betreibt muss für ein sog. Zwei-Wege-Kommunikationssystem im Fahrkorb sorgen und dass ein Notdienst erreicht wird. Diese Anforderung der BetrSichV erfüllen bei Bestandsanlagen schon günstige Gegensprechanlagen oder fest angebrachte Telefone. Auch wenn diese gesetzlichen Verpflichtungen seit über vier Jahren bekannt sind, wurde erst ein Bruchteil der Aufzüge nachgerüstet. TÜV SÜD-Recherchen zeigen, dass rund 30 Prozent der Anlagen über kein entsprechendes System verfügen. Ein Aufzug, in dem Personen eingeschlossen werden können und der nach 2020 noch kein Zwei-Wege-Kommunikationssystem hat, muss beanstandet werden. Zudem können die zuständigen Behörden empfindliche Bußgelder verhängen. Hausverwaltungen, Facility Managern, Kommunen, Behörden und Wartungsfirmen sowie Komponenten- und Aufzugsherstellern empfiehlt TÜV SÜD, rechtzeitig aktiv zu werden. Wer erst Ende 2020 reagiert, riskiert Engpässe bei der Technik oder bei der Installation.
18.15 Uhr: Dinner im Esperanto
18.45 Uhr: Dinner Speach, Oliver Brandes, GAS-Control
Dienstag, 22. September 2020, im Esperanto
Ulrich Glauche und
Jörg Schielein, Rödl & Partner
Henning Wündisch, Rödl & Partner
In dem Vortrag werden wichtige Regelwerksänderungen der letzten 12 Monate vorgestellt, darunter die Neuausgaben der VDMA-Einheitsblätter 24186-1 bis -7 von 2019-09. Hierbei sind gegenüber den Ausgaben 2002-09 insgesamt (über alle Blätter) rund 220 Tätigkeiten neu hinzugekommen und 34 Tätigkeiten wurden geändert.
Sofern es betreffend Klimaschutzgesetz (KSG) und Gebäudeenergiegesetz (GEG) – beide derzeit noch in der Entwurfsfassung – neue Stände gibt, wird auch darüber berichtet.
Teil 1: Budget- und Personalbedarf für den Gebäudebetrieb in Abhängigkeit von Qualitätsstufen und Regionalfaktoren
Prof. Dr.-Ing. Carolin Bahr, Hochschule Karlsruhe,
Dr. Joachim Liers, Universität Mainz
Die Anforderungen an das Facility Management (FM) sind in den letzten Jahren enorm gestiegen und haben sich vor dem Hintergrund der zunehmenden gesetzlichen Anforderungen und steigenden Erwartungen von Kunden und Nutzern stark verändert. Im Rahmen der zunehmenden Professionalisierung des FMs ist die Bereitstellung der für einen unterbrechungsfreien und rechtssicheren Betrieb notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Neben einer fundierten Budgetplanung spielt eine qualitativ und quantitativ professionelle Personalplanung bei der Erbringung der Facility Services eine Schlüsselrolle.
Die neue GEFMA RL 270 zeigt verschiedene Möglichkeiten zur Ressourcenbemessung auf. Sie gibt Hinweise auf bereits existierende Verfahren und zeigt Abhängigkeiten zu Qualitätsstufen bei der Leistungserbringung und regionalen Unterschieden auf. Sie leistet Hilfestellung bei der Ermittlung der Budgets und der Personalstellen.
Alexandra Lohmann, Projektleiterin Operational Technical Support, Apleona GmbH
Uwe Brodtmann, CEO der Solutiance Services GmbH
Die Herausforderungen bei der Erfüllung von Betreiberpflichten liegen in der komplexen Kombination aus technischen, regulatorischen und organisatorischen Anforderungen. Der Vortrag skizziert zunächst, an welchen Stellen in der täglichen Praxis großer Immobilienbetreiber Probleme entstehen und welche Auswirkungen sie haben. Dann wird ein Lösungsansatz beschrieben, bei dem Menschen in der Wertschöpfungskette, optimierte Prozesse und maßgeschneiderter Software miteinander verzahnt werden. Die Auswirkungen dieses Ansatzes werden anhand von Beispielen aus der Praxis aus den verschiedenen Perspektiven der involvierten Menschen bei Eigentümern / Asset Managern, Property Managern und Facility Managern / Haustechnikern dargelegt.
Revolution in der Betreiberverantwortung durch einen durchgängigen Ansatz
Christian Schlicht, ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG
Wo liegen die Must-Haves in der Betreiberverantwortung?
Eva Reckmann, Managing Partner bei MONDRIAN Real Estate GmbH & Co. KG
Dipl.-Ing. (FH) Anke Klein
Jörg Schielein, Rödl & Partner
Die künftige Richtlinie GEFMA 500 (noch in Bearbeitung) gilt für die Beschaffung von Facility Services, sofern das Ziel angestrebt wird, in Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung bedarfsgerechte Services zu einem auskömmlichen Preis zu beschaffen und dabei gleichzeitig eine dem Umfang der Leistung angemessene Übertragung von Pflichten, Befugnissen und den damit verbundenen Verantwortlichkeiten vom Auftraggeber (AG) auf den Auftragnehmer (AN) zu bewirken. Die Richtlinie stellt damit einen Überbau für den GEFMA-Mustervertrag (GEFMA 510) und das Standard-LV (GEFMA 520) sowie die spezielleren Richtlinien zum FM-Recht (GEFMA 300, 330-2 u.a.) dar.
Die Richtlinie strebt eine Veränderung der gängigen Vergabepraxis im FM an, sowohl was die Grundsätze der Vergabe anbetrifft (bessere Rechtskonformität, mehr Nachhaltigkeit, faire Geschäftspraktiken etc.), als auch andere Vergabekriterien neben dem Preis, und besonders eine bessere Einhaltung der sechs Grundregeln der Delegation nach GEFMA 190.
Ulrich Glauche, Rödl & Partner
In der bisherigen Ausgabe von GEFMA 192 :2013 wird beschrieben, wie mit Hilfe der Parameter Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit eine Bewertung von FM-spezifischen Risiken möglich ist, um damit z.B. eine Priorisierung von Maßnahmen vorzunehmen.
Nachdem im FM sowohl erhebliche betriebliche, als auch haftungsrechtliche Risiken bestehen, wurde aufbauend auf GEFMA 192 eine weiterführende Methode entwickelt, um den Risiko-mindernden Effekt (RME) einer Maßnahme bzw. eines Facility Services zu quantifizieren und damit den Risiko-spezifischen Nutzen einer Leistung messbar zu machen. Dies wurde in einer Fachartikelreihe beginnend in DFM Heft 11/2019 erstmals beschrieben. Der Vortrag stellt den aktuellen Stand dieses Risikomanagements 2.0 vor.
Stand 14. September 2020, Änderungen vorbehalten.
Alle Veranstaltungen werden fotografisch dokumentiert. Mit der Teilnahme an unseren Veranstaltungen stimmen Sie der Veröffentlichung (in Druck-, Internet-, Video & DVD-Form) von Foto, Video- und Videostreammaterial zu. Dies beinhaltet auch die sozialen Netzwerke.
Konditionen:
Regulär: 690,00 Euro (zzgl. MwSt.)
Abonnenten von Der Facility Manager und industrieBAU: 650,00 Euro (zzgl. MwSt.)
GEFMA-Mitglieder: 630,00 Euro (zzgl. MwSt.)
Young Professionals (bis einschl. 33 Jahre): 345,00 Euro (zzgl. MwSt.)
Regulär: 440,00 Euro (zzgl. MwSt.)
Abonnenten von Der Facility Manager und industrieBAU: 400,00 Euro (zzgl. MwSt.)
GEFMA-Mitglieder: 380,00 Euro (zzgl. MwSt.)
Young Professionals (bis einschl. 33 Jahre): 240,00 Euro (zzgl. MwSt.)
Jeder weitere Teilnehmer erhält bei gemeinsamer Anmeldung 10 % Ermäßigung.
Referent (kostenfrei inkl. Abendveranstaltung)
Veranstaltungsort:
Waideshalle, Esperanto Kongress- und Kulturzentrum Fulda, Esperantoplatz, 36037 Fulda
Zimmerkontingent:
Für die Teilnehmer steht unter dem Stichwort „Bundesfachtagung“ im Esperanto ein Zimmerkontingent vom 21. September 2020 auf den 22. September 2020 zum Preis von 124€ (Übernachtung/Frühstück) zur Verfügung. Bei Interesse bitten wir Sie, Ihre Buchung selbst vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass wir im Fall einer notwendig werdenden kurzfristigen Absage/Verschiebung die Reise- und Übernachtungskosten nicht erstatten können.
Sonja Weihmayer
Veranstaltungsmanagement
[T] +49 (0) 8233/381-535
[E] Sonja.Weihmayer@forum-zeitschriften.de
(Teilnehmer, die sich bereits für den ursprünglichen Termin registriert haben, müssen sich nicht neu anmelden, sie sind automatisch für die Veranstaltung registriert.)
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