Vorkehrungen und Maßnahmen, die zur Schadensminimierung im Fall von lebensbedrohlichen Gewalttaten (wie Amokläufe, Anschläge, Geiselnahmen, Terrorangriffe u. a.) führen, sind wichtig in der heutigen Zeit. Dafür hat die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik die neue Richtlinie VDI 4062 Blatt 2 „Evakuierung von Personen im Gefahrenfall – Vorbeugende Gefahrenabwehr von lebensbedrohlichen Gewalttaten“ veröffentlicht. Sie bietet bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Sicherheit vor Gewalttaten und befasst sich mit Maßnahmen bis zum Eintreffen der polizeilichen Einsatzkräfte. Außerdem enthält sie Übersichten zu Verantwortlichkeiten und erläutert Planungen unter Beteiligung der Polizei. Besondere Schwerpunkte liegen auf Flucht- und Rettungswegen, Meldeanlagen und Kommunikationsschnittstellen. Die Richtlinie gibt nötige Informationen zur Erstellung eines betrieblichen Sicherungskonzepts, beschreibt Aspekte wie den Einfluss baulicher und technischer Gegebenheiten, die Rollen und die Schulungen von Mitarbeitern sowie die Auslösung und Aufhebung eines Amokalarms. Sie enthält zudem Hinweise zu Gefahrenübungen im Betrieb.