Das Thema Building Information Modeling (BIM) ist ein stark international beeinflusstes und von vielen Fachdisziplinen geprägtes Thema. Um die Begriffe bei der Anwendung von BIM zwischen den an Planung, Bau und Betrieb von Bauwerken Beteiligten zu regeln und zu erläutern hat die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG) die Richtlinie VDI 2552 Blatt 2 als Entwurf fortgeschrieben. Sie weist den Prozessen, Akteuren, Daten, Plänen und Programmen eindeutige Begriffe zu, um so Unklarheiten und Missverständnisse bei BIM-Projekten zu vermeiden. Außerdem vereint die Richtlinienreihe VDI 2552 die grundlegenden Informationen zu BIM. Dazu zählen u. a. Aspekte des Datenmanagements, Klassifikationssysteme oder Abwicklungspläne sowie Prozesse und Qualifikationen Die Anwendung der Begriffs-Richtlinie kann zwischen Vertragsparteien als verbindlich festgelegt werden. Dabei richtet sie sich an alle, die an BIM-Prozessen beteiligt sind, wie Akteure, Software- und Komponenten-Hersteller sowie an Prüfer, Sachverständige und Ausschreibende.
Die Richtlinie ist im April 2021 als Entwurf erschienen und kann zum Preis von 37,60 Euro online unter www.vdi.de/2552 bestellt werden. Die Einspruchsfrist endet am 31. Dezember 2021.