Obwohl der Anteil der Aufzüge mit schweren Mängeln zuletzt rückläufig war, bleiben bei den unabhängigen Prüfungen der Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) weiterhin weniger als die Hälfte aller Anlagen in Deutschland mängelfrei. Zu diesem Fazit kommt der vom TÜV-Verband veröffentlichte „Anlagensicherheitsreport“, in den die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der ZÜS-Sachverständigen einfließen.
„Das Sicherheitsniveau von Aufzügen hat sich in den vergangenen Jahren tendenziell verbessert“, teilte der TÜV-Verband am 13. Juni mit. 2023 seien 10,3 Prozent der 667.080 unabhängig geprüften Aufzugsanlagen in Deutschland mit „erheblichen Mängeln“ beanstandet worden. Erhebliche Mängel müssen von den Betreibern innerhalb einer bestimmten Frist behoben werden. Bei weiteren 0,6 Prozent bzw. rund 4.000 Anlagen haben die Sachverständigen „gefährliche Mängel“ festgestellt. Davon mussten rund 2.000 Aufzüge stillgelegt werden, da die Mängel nicht vor Ort beseitigt werden konnten und somit Gefahr für Leib und Leben bestand, heißt es weiter aus Berlin. Weitere 43,1 Prozent der Aufzüge wiesen „geringfügige Mängel“ auf und nur 46 Prozent seien mängelfrei geblieben. Typische Mängel im laufenden Betrieb sind laut TÜV-Verband fehlerhafte Aufzugssteuerungen, defekte Türverriegelungen, Abnutzung wie Verschleiß an Tragseilen oder ausgefallene Notrufsysteme.
Als häufige Mängel vor der Inbetriebnahme werden Montagefehler oder nicht funktionierende Notrufsysteme genannt. In vielen Fällen sei zudem die Dokumentation, beispielsweise für externe Sicherheitseinrichtungen wie Notstromversorgung, Schnittstellen zur Brandfallsteuerung oder Lüftungsanlagen unvollständig. 2023 wurden 27.262 Aufzüge vor Inbetriebnahme kontrolliert. Der Anteil der Aufzüge mit „erheblichen Mängeln“ vor Inbetriebnahme betrug im vergangenen Jahr 10,4 Prozent. Mit einem Anteil von 4,2 Prozent lag der Anteil der Aufzüge mit „gefährlichen Mängeln“ deutlich über dem Niveau der laufenden Prüfungen, so der TÜV-Verband.
Bei der Vorstellung des Anlagensicherheitsreports 2024 trommelte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, für digitale Sicherheit: „Digitale Steuerungen und die vernetzten Systeme moderner Gebäudetechnik sind ein potenzielles Einfallstor für Cyberangriffe.“ Daher müssten die Betreiber der Anlagen schon aus eigenem Interesse entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen. Laut Bühler erweitern die Sachverständigen „schrittweise die Tiefe ihrer Cybersecurity-Prüfungen“. Die Betreiber der Anlagen können sich bei der Umsetzung der Maßnahmen an den „Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)“ orientieren.