Die BetrSichV wurde neu strukturiert und an europäisches Recht angeglichen. Dies erfordert die Anpassung der gesamten Dokumentation.
Die Verordnung benennt jetzt erstmals konkret Ordnungswidrigkeiten, die unter Umständen als Straftat gewertet werden können.
Sie berücksichtigt nun Bereiche, die sich als besondere Unfallschwerpunkte erwiesen haben (z. B. Instandhaltungsarbeiten, besondere Betriebszustände, Störungen, Manipulationen).
Die BetrSichV macht erstmals besondere Vorgaben, um ergonomische und psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu reduzieren.
Die Novellierung enthält Änderungen bzgl. der Erlaubnis für das Errichten und den Betrieb, bzgl. Prüfungen vor Inbetriebnahme und bzgl. wiederkehrenden Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen.