Der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. hat im September 2022 die BTGA-Regel 4.001 „Strukturierte Inbetriebsetzung (IBS) von RLT-Anlagen“ veröffentlicht. Nach dem Errichten einer Anlage dient die Inbetriebsetzung dazu, einen betriebsbereiten Zustand herzustellen: Dazu wird die Lüftungsanlage zum Zwecke der Erprobung, Einregulierung und Parametrierung der Automationssysteme erstmalig eingeschaltet, die Errichtung abgeschlossen und sichergestellt, dass die Vorgaben der Planung erfüllt werden. Die BTGA-Regel 4.001 soll Errichter von Raumlufttechnischen Anlagen dabei unterstützen.
Die Arbeitshilfe beschreibt die Vorgehensweisen und Leistungen für eine strukturierte Inbetriebsetzung von typischen raumlufttechnischen Systemen für Nicht-Wohngebäuden. Nicht berücksichtigt wurden laut BTGA RLT-Systeme in Sonderbauten, beispielsweise in Rechenzentren oder Reinräumen. Diese Systeme müssen in der Regel sehr spezifische Prozesse durchlaufen, bevor sie ihren bestimmungemäßen Betrieb aufnehmen.
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Der BTGA gibt in seinen Regeln wichtige Empfehlungen und Hinweise zur Handhabung von Technischen Normen, Richtlinien und sonstigen rechtlichen Vorschriften im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung. Die BTGA-Regeln liefern nützliche Anregungen zu routinemäßigen Arbeitsabläufen in TGA-Unternehmen und schließen Lücken zwischen den zahlreichen rechtlichen Vorschriften und Normen, die im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung zu beachten sind.