Freitag, 27. Dezember 2024

GEFMA zur Inflation im FM

GEFMA bezieht Stellung: Die Inflation zeigt sich deutlich in allen Lebensbereichen und erreichte im Mai 2022 mit + 7,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat den höchsten Stand seit 1981. Von den steigenden Preisen ist auch das Facility Management betroffen. Darum sieht sich die Branche in der Verantwortung, die Antworten auf die wichtigsten Herausforderungen der Zeit mitzugestalten und Krisen wie Inflation, Energiekostenanstieg und Lieferkettenstörungen zu lösen.

GEFMA hat dazu vier Positionen für den Umgang mit der Inflation in Facility-Management-Verträgen verfasst.

Position 1: Partnerschaft statt Preiskampf – Keine preisgetriebenen Vertragsmodelle im FM, sondern langfristige Wertschöpfungspartnerschaften.

  • Auftraggeber sollen komplette Sekundärprozesse im Rahmen von Service-Level-Agreements ihrem Facility-Management-Partner übertragen.
  • Weg von reinen Auftraggeber-Dienstleister-Verhältnis, hin zu einer strategischen Partnerschaft auf Augenhöhe.
  • Permanenten Dienstleisterwechsel vermeiden, um Kosten zu sparen und Zusammenhalt zu stärken.

Position 2: Prozessoptimierung durch integriertes Facility Management – FM integrieren und Leistungen konsolidieren.

  • Kosteneinsparungen durch effizientere Prozesse und integrierte Facility-Management-Modelle.
  • Standardisierung von Prozessen, Harmonisierung von Service Level und Transparenz bei Kosten und weiteren Parametern.

Position 3: Mehr digitale Transparenz für mehr Effizienz und weniger Kosten.

  • Geschäftliche Partnerschaften mit engen Informationsbeziehungen für mehr Widerstandsfähigkeit gegen Krisen.
  • Transparenter Datenaustausch durch digitale Plattform zwischen Auftraggeber und Dienstleister.
  • Moderne CAFM-Systeme senken Aufwand und Kosten und steigern Transparenz.

Position 4: Auf flexiblere Verträge setzen und Inflationskosten gerecht verteilen.

  • Vertragsbestandteile prüfen: Welche Leistungen werden noch benötigt, welche kommen hinzu?
  • Facility-Management-Verträge flexibilisieren.
  • Mustervertrag und Standardleistungsverzeichnis von GEFMA als Basis; bei materialgetriebenen Leistungen wirtschaftliche Indizes für die Orientierung.
  • Für durch Inflation entstandene Belastungen eine Einigung außerhalb des eigentlichen FM-Vertrags finden.

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