Die neue Richtlinie GEFMA 114 „Konzepte für den Lebenszyklus des FM“ soll ein einheitlicheres Verständnis von Konzepten im Facility Management schaffen. Entwickelt hat sie der Deutsche Verband für Facility Management gemeinsam mit dem österreichischen FMA und dem IFMA Switzerland Chapter. Hintergrund ist, dass unter anderem bei Ausschreibungen neben den Leistungen auch Betriebskonzepte beispielsweise für Reinigung, Sicherheit oder Energie gefordert sind.
Die Richtlinie soll drei Kernaspekte klären.
- Was sollten entsprechende Konzepte einschließen?
- Wer erstellt die Konzepte?
- Wofür werden die Konzepte benötigt?
In der GEFMA 114 werden insgesamt 48 Arten von Konzepten beleuchtet. Sie alle finden sich im Zusammenhang mit dem Bau und der Bewirtschaftung von Gebäuden in der Literatur und in bestehenden Regelwerken. Zwei Fragen stehen im Fokus:
- Was zeichnet ein bestimmtes Konzept eigentlich aus?
- In welchem Zusammenhang steht es mit den Begriffen Strategie oder Plan?
Unterteilt sind die Konzepte nach den vier Lebenszyklusphasen (LzPh), denen sie zugeordnet sind:
- Phasenübergreifendem FM (LzPh0)
- Konzeption (LzPh1)
- Planung (LzPh2)
- Betriebs- & Nutzungsphase (LzPh6).
Dazu enthält das Papier grundlegende Vorbemerkungen und ein Verzeichnis zitierter Normen, Vorschriften und anderer Unterlagen.
Aktuell liegt die Richtlinie noch als Entwurf 2024-05 vor. Eisprüche, Stellungnahmen und Ergänzungen sind noch bis zum 30. Oktober 2024 möglich.
Erhältlich ist die neue GEFMA 114 „Konzepte im Lebenszyklus des FM (Entwurf 2024-05)“ im GEFMA-Shop als PDF zum Download. Verbandsmitglieder von gefma, FMA und IFMA Switzerland Chapter erhalten sie kostenlos. Nicht-Mitglieder der Verbände zahlen 40 Euro netto.
Einen ausführlichen Beitrag zur neuen GEFMA 114 lesen Sie in Heft 4/2024 von Der Facility Manager.