Dienstag, 19. November 2024

Datenschutz beginnt beim Zutritt

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betrifft nicht nur IT-Themen! Selbst banal scheinende Fragen wie der Bürozutritt sind davon betroffen. Dazu der Datenschutzexperte René Rautenberg von ER-Secure: „Die DSGVO bedeutet zwar für Unternehmen unabhängig von ihrer Größe vor allem bürokratischen Aufwand. Allerdings zwingt die Verordnung gleichzeitig, sämtliche Prozesse zu durchleuchten, die durchaus auch sicherheitsrelevant sind und oft vernachlässigt werden – wie Fragen rund um das Gebäudemanagement.“

Datenschutz fängt damit an, dass nur Befugte Zutritt zu den Geschäftsräumen erhalten. Wie das geregelt wird – ob durch Schlüssel, Chipkarten oder einen Empfang – ist der DSGVO gleichgültig. Es muss aber ordentlich dokumentiert sein. René Rautenberg rät zu einem Schlüsselbuch. Bei Chipkartensystemen ist datenschutzrelevant, dass sie auslesbar sind und damit Rückschlüsse auf Mitarbeiterverhalten zulassen. ER-Secure weist auch darauf hin, dass selbst das Aufhängen von Videokamera-Attrappen überprüft und dokumentiert sein muss. Wer richtige Videokameras einsetzt, muss diese durch einen Datenschutzbeauftragten kontrollieren lassen. „Öffentliche Bereiche dürfen genau so wenig überwacht werden wie Mitarbeiter“, warnt Rautenberg.

DSGVO im Facility Management

Das Tagesseminar „Die DSGVO im Facility Management“ von „Der Facility Manager“ in Zusammenarbeit mit Rechtsexperten von Rödl & Partner am 25. September in Stuttgart behandelt das Thema eingehend. Im begrenzten Teilnehmerkreis geht es um die Verarbeitung der Daten, die Dokumentation, erhöhte Risiken und Datenschutz-Folgenabschätzung sowie die erweiterten Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten.
Mehr unter: www.facility-manager.de/dsgvo-im-fm/

Martina Schneemayer
Martina Schneemayer
Der Facility Manager Online/e-business

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