Das zum Jahreswechsel in Kraft getretene Haushaltsbegleitgesetz hat die bisherigen strom- und energiesteuerrechtlichen Entlastungen für Contractoren zu großen Teilen aufgehoben. Entlastet werden Contractoren nur noch, wenn sie ihre Nutzenenergie an Unternehmen des Produzierenden Gewerbes verkaufen. Für Contracting-Projekte in der Wohnungswirtschaft, im Gesundheitssektor oder in der Verwaltung gibt es seit Beginn des Jahres 2011 keine steuerlichen Entlastungen mehr. Um die Wärmepreise weiterhin wettbewerbsfähig zu halten und Contracting als attraktives Modell der Energieversorgung zu erhalten, stehen die Contracting-Anbieter nun unter dem Druck die weggefallenen Steuerentlastungen mit intelligenten Energieeinspar- und -effizienzkonzepten zu kompensieren.