Mittwoch, 25. Dezember 2024

Bundesfachtagung Betreiberverantwortung: „Neue Gesetze, neue Themen, neue Aufgaben“

Am 14. und 15. September findet im Esperanto Kongress & Kulturzentrum in Fulda die zehnte Bundesfachtagung Betreiberverantwortung statt. Initiator Ulrich Glauche, Senior Associate bei Rödl & Partner und Leiter des Richtlinienwesens des deutschen Verbands für Facility Management GEFMA, spricht über die Anfänge und das diesjährige Jubiläumsprogramm.

Herr Glauche, zehn Jahre Bundesfachtagung Betreiberverantwortung. Was hat Sie seinerzeit veranlasst, diese Veranstaltung ins Leben zu rufen?

Bei der FM-Messe 2010 stand ich abends mit dem damaligen Geschäftsführer des Messeveranstalters Mesago, Johann Thoma, zusammen und versprach ihm, dass ich auf ihn zukommen würde, wenn ich eine Idee hätte, wie man durch eine Begleitveranstaltung die Messe wirtschaftlich unterstützen könnte. Aus diesem Versprechen entstand dann 2012 die erste Bundesfachtagung Betreiberverantwortung als separate Veranstaltung im Rahmen von FM-Messe und Kongress.

Wieso Betreiberverantwortung?

Ulrich Glauche
Ulrich Glauche

Das hatte sich angeboten. Durch die „GEFMA-Richtlinie 190 Betreiberverantwortung“ und unsere diversen Arbeiten auf diesem Gebiet, waren wir dem Thema sehr stark verbunden. Zudem waren wir auch durch das von Rödl & Partner entwickelte und 2009 vorgestellte Regelwerks-Informationssystem REG-IS an einem Punkt angelangt, an dem wir sagen konnten, dass wir die Thematik nicht nur als juristische Fragestellung durchdrungen hatten,

sondern auch konkrete Arbeitshilfen anbieten damit zeigen konnten, dass wir auch die praktische Umsetzung im Griff haben. Neben der GEFMA 190, die es im Herbst mit einem Neuentwurf geben wird, zählen zu den relevanten Richtlinien beispielsweise auch die „GEFMA 192 Risikomanagement im FM“, die „GEFMA 310 Umgang mit Vorschriften u. Technikklauseln im FM“ und die „GEFMA 330-1 Zivilrechtliche Haftung und Versicherung im FM“. Unsere gesammelten Erkenntnisse auf diesem Gebiet wollten wir im Rahmen einer eigenen Fachveranstaltung der Öffentlichkeit vorstellen.

Zur ersten Bundesfachtagung Betreiberverantwortung kamen über 160 Teilnehmer. Erwartet hatten Sie etwas über 100. Hatten Sie mit diesem Erfolg gerechnet?

Ich war positiv überrascht, denn bei einer Erstveranstaltung weiß ja noch niemand so genau, wie diese angenommen wird. Uns hat sich durch die erfolgreiche Premiere und die nicht minder erfolgreichen Folgeveranstaltungen gezeigt, dass wir ein Thema gefunden hatten, das die FM-Branche dauerhaft beschäftigt. Die Inhalte entwickeln sich laufend weiter und so werden wir auch in den kommenden Jahren mit Sicherheit stets spannende Beiträge bieten können. Schon allein deshalb, weil Gesetz- und Normgeber jedes Jahr mit neuen oder novellierten Vorschriften aufwarten.

Wie würden Sie Außenstehenden erklärten, worum es bei der Betreiberverantwortung eigentlich geht?

Das ist in der Tat nicht so ganz einfach, denn der Begriff „Betreiberverantwortung“ existiert rein juristisch überhaupt nicht. Es gibt auf öffentlich-rechtlicher Seite weder ein Gesetz noch eine Verordnung unter diesem Titel. Wir haben diesen Begriff geprägt, um damit eine Querschnittsdisziplin zu beschreiben als einer Kombination aus Arbeitsschutz, Bauordnungsrecht, Trinkwasserhygiene, Verkehrssicherung, Umweltschutz u.a. Dem Ganzen übergeordnet Compliance und zuletzt zunehmend Corporate Social Responsibility (CSR).

Haben sich durch die Corona-Pandemie inhaltliche Schwerpunkte in Bezug auf die Betreiberverantwortung verlagert?

Den Abwehrmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie liegt das Infektionsschutzgesetz zugrunde. Dieses ist im FM-Kontext als Bestandteil der Betreiberverantwortung zu sehen. Exemplarisch sei hier das Aufstellen von Desinfektionsspendern oder von Lüftungsgeräten mit Filterfunktion genannt. Zudem müssen wir uns hinsichtlich der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers dringender denn je mit der Frage „Gibt es eine Betreiberverantwortung im Homeoffice“ auseinandersetzen.

Was sind für Sie die Highlights der diesjährigen Bundesfachtagung Betreiberverantwortung in Fulda?

Zum einen ist es die zehnte Veranstaltung, die zudem mit dem 25-jährigen Jubiläum des GEFMA-Richtlinienwesens zusammenfällt. Zum anderen ist es unser diesjähriges Schwerpunktthema Elektrosicherheit, das neben vielen weiteren fachspezifischen Themen eine tragende Rolle einnehmen wird.

Wenn Sie nicht der Initiator wären, sondern Teilnehmer, für welche der beiden angebotenen Varianten würden Sie sich entscheiden, für die Präsenzteilnahme im Esperanto oder die Online-Teilnahme über zoom?

Ich würde dies, ehrlich gesagt, von meinem persönlichen Impfstatus abhängig machen. Ich bin, wie wohl die Meisten zu diesem Zeitpunkt, vollgeimpft. Wie schon die letztjährige Bundesfachtagung gezeigt hat, funktioniert das Hygienekonzept im Esperanto und so ziehe ich in jedem Fall die Präsenzteilnahme vor. Auch wenn es sich um eine Fachveranstaltung handelt, darf man den Aspekt des unmittelbaren persönlichen Austauschs, den eine Präsenzveranstaltung ermöglicht, nicht unterschätzen. Die Kontakte „zwischen Tür und Angel“ und die Gespräche am Rande sind es, die eine Tagung meines Erachtens erst ausmachen.

Getestet, Geimpft, Genesen

Die Teilnahme ist sowohl live vor Ort in Fulda als auch online über zoom möglich. Die Voraussetzung für die Präsenzteilnahme lautet: Getestet (negativer Covid-Test eines Testzentrums nicht älter als 24 h), Geimpft oder Genesen.

Informationen und Anmeldung unter: www.facility-manager.de/betreiberverantwortung

(Martin Gräber)

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