Mittwoch, 4. Dezember 2024

Bund plant Netto-Nullenergiehaus

Seit Juli 2010 ist die aktualisierte europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU) in Kraft. Sie fordert unter anderem, dass ab 2021 alle neu zu errichtenden Gebäude in der Europäischen Union Niedrigstenergiegebäude sind. Gleichwohl der energetische Standard „Niedrigstenergiegebäude“ erst noch auf nationaler Ebene definiert werden muss, steht bereits heute fest, dass die zukünftigen Neubauten ihren Energiebedarf weiterhin senken müssen und diesen minimierten Energiebedarf dann vorrangig durch erneuerbare Energien decken werden.

Da die Bundesregierung auch zukünftig ihrer Vorbildrolle gerecht werden möchte, wird der energetische Gebäudestandard „Niedrigstenergiegebäude“ bereits in ausgewählten Bauvorhaben des Bundes als Zielvorgabe verwendet. Beispielhaft dafür steht die Errichtung eines Bürogebäudes in Berlin als „Netto-Nullenergiehaus“.

Der komplette Beitrag über das Pilotprojekt der Bundesregierung ist in der Ausgabe 05/2011 der Fachzeitschrift „Der Facility Manager“ erschienen.

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