Die Novellierung der BetrSichV ist beschlossen. Zum 1. Juni 2015 gelten zahlreiche Neuerungen, die Auswirkungen auf den Betrieb von Aufzugsanlagen haben. Die BetrSichV betrifft ausschließlich sog. „überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen“. Als solche gelten alle Aufzüge zur Personenbeförderung (z. B. Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Paternoster, Bauaufzüge).