Dienstag, 24. Dezember 2024

BetrSichV: Aufzüge nachrüsten bis Ende 2020

Laut der überarbeiteten Betriebssicherheitsverordnung müssen bis Ende 2020 alle Aufzugsanlagen, die nur über akustische Warnsignale verfügen, umgerüstet werden. Gleiches gilt für Systeme, die einen Notruf an eine Notrufzentrale absetzen, aber keine Rückmeldung geben können. Die Aufzüge müssen nach dem Umrüsten durch eine zugelassene Überwachungsstelle abgenommen werden. Nach Angaben des TÜV Nord erfüllen viele Aufzüge die Vorgaben noch nicht. Die Experten empfehlen, sich bald um entsprechende Maßnahmen zu kümmern, denn zum Jahresende hin kann es bei geballter Nachfrage bei den Kapazitäten der Hersteller, Wartungsfirmen und Prüforganisationen sonst zu Engpässen kommen. Der nachträgliche Einbau eines entsprechenden Systems ist in allen Anlagen möglich.

Zweiwege-Kommunikation

Das Zweiwege-Kommunikationssystem stellt sicher, dass Hilfe gerufen werden kann und Kommunikation zwischen Eingeschlossenen und Notdienst möglich ist. Mit einem Tastendruck kann eine Kontaktperson erreicht und das Problem übermittelt werden. Der Notdienst hält den Kontakt zu den eingeschlossenen Personen, bis die Befreiung erfolgt ist.

Mehr zur Sicherheit und Digitalisierung von Aufzügen können Sie nachlesen unter www.facility-manager.de/downloads

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