Sonntag, 22. Dezember 2024

AMEV-Empfehlung für RLT-Anlagen mit sofortiger Wirkung eingeführt

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat als technische Arbeitshilfe mit sofortiger Wirkung zum 1. Juli 2023 die Empfehlung „RLT – Anlagen“ des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) veröffentlicht. Die Zusammenführung der beiden AMEV-Empfehlungen „RLT Anlagenbau 2018“ und „Bedien RLT 2008“ zur Empfehlung „Hinweise zur Planung, Ausführung und Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen für öffentliche Gebäude (RLT-Anlagen)“ fand aufgrund planerischer und betrieblicher Zusammenhänge, fortgeschriebener rechtlicher und normativer Regelwerke sowie der technischen Entwicklung in der Raumlufttechnik statt.

Die neue Empfehlung richtet sich an Planer der öffentlichen Hand und fungiert als Hilfestellung, wie unter den aktuellen Rahmenbedingungen europäischer und nationaler Regelwerke (Richtlinien, Gesetze, Verordnungen und Normen) für kommunale und staatliche Gebäude verfahren werden soll. Dabei werden die einschlägigen Regelwerke nach den Maßgaben von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unter Beachtung des Klimaschutzes berücksichtigt. Außerdem soll die Empfehlung das Personal in den Verwaltungen des Bundes, der Länder und Kommunen beim zuverlässigen, wirtschaftlichen und energiesparenden Betrieb der RLT-Anlagen unterstützen – auch unter Beachtung der Erfahrungen und Empfehlungen im Zusammenhang mit Covid-19.

Durch die Zusammenführung konnten redundante Themenbeschreibungen entfallen, beispielhafte Systemlösungen neu aufgenommen und Empfehlungen zu Raumkühllasten in Verbindung mit geeigneten Anlagentechniken angepasst werden.

Die Empfehlung und weitere Informationen finden Sie unter:

www.amev-online.de.

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