Donnerstag, 26. Dezember 2024

BTGA-Regel zur Anlagendokumentation in der TGA überarbeitet

Der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. hat die BTGA-Regel 2.001 „Anforderungen an die Anlagendokumentation in der TGA“ überarbeitet und an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Die Arbeitshilfe bietet eine praxisorientierte Gliederung der Anlagendokumentation. In der Praxis treten immer wieder Unstimmigkeiten auf, wie Unterlagen beschaffen sein sollen, die das ausführende Unternehmen dem Auftraggeber bzw. Betreiber einer gebäudetechnischen Anlage zu übergeben hat. Die BTGA-Regel 2.001 unterstützt beim Erstellen von Anlagendokumentationen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) innerhalb und außerhalb von Gebäuden entsprechend den Kostengruppen der DIN 276 „Kosten im Bauwesen“. Der Inhalt und die Beschaffenheit einer Anlagendokumentation sind in der Richtlinie VDI 6026 Blatt 1 geregelt. Das Dokument ist über den BTGA-Webshop erhältlich.

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