Am 1. Mai 2013 ist das das neue Mietrecht in Kraft getreten, nachdem das Gesetz zuletzt vor 12 Jahren geändert wurde. Der Gesetzgeber möchte zum einen die energetische Modernisierung in Bestandgebäuden im Interesse des Klimaschutzes fördern. Verschiedene Vorschriften sollen hierzu Anreize schaffen und Kosten fair unter den Beteiligten verteilen. Zum anderen wurde der Schutz des Vermieters vor betrügerisch agierenden Mietern gestärkt und erweitert.
Das novellierte Mietrecht regelt zunächst den Rechtskomplex „Modernisierung und Mieterhöhung“ im bestehenden Mietverhältnis und „Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen“ neu und vergibt hierzu auch neue Paragrafen. Die Regelungen zu diesem Komplex finden sich nun in den §§ 555 a – f BGB neuer Fassung (n.F.). Darüber führt das Gesetz einen Mietminderungsausschluss während der Bauphase ein und regelt das Wärmecontracting erstmals.
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