Die erneute Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) hat die Frist, in der Immobilieneigentümer und -betreiber die verbindliche Erstüberprüfung ihrer Trinkwasseranlagen auf Legionellenbefall durchführen müssen, bis zum 31.12.2013 verlängert. Zudem gilt nun anders als ursprünglich vorgesehen kein einjähriges, sondern nur noch ein dreijähriges Prüfintervall für Trinkwasserinstallationen, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit genutzt werden. Für alle Trinkwasserinstallationen im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit, d.h. für den überwiegenden Teil der kommunalen Liegenschaften, bleibt es hingegen bei dem einjährigen Prüfintervall.
Die Überprüfung des Trinkwassers darf nur von zugelassenen Prüfstellen durchgeführt werden. Die Landeslisten der akkreditierten Labors erhalten Sie unterr www.facility-manager.de/downloads
Mehr über die Betreiberpflichten im Rahmen der Trinkwasserverordnung erfahren Sie im Beitrag von Rödl-&-Partner-Rechtsanwalt Klaus Forster in der Mai-Ausgabe von „Der Facility Manager“: www.facility-manager.de/testabo. Gerne können Sie sich auch unser Spezial „Recht im FM“ in unserem Downloadbereich kostenlos herunterladen.