Die Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich trat am 1. August in Kraft. Seither bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einem neuen Förderprogramm Investitionen zur Optimierung von Heizungsanlagen.
Das Förderprogramm ist auf fünf Jahre angelegt. Für das Jahr 2016 stehen 100 Mio. Euro zur Verfügung.
Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der Netto-Investitionskosten. Gefördert wird der Austausch einer alten gegen eine neue hocheffiziente Pumpe (Heizung und Warmwasser) in Bestandsgebäuden. Überdies ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs inklusive begleitender Maßnahmen (z. B. Thermostatventile, Einstellung der Heizkurve) in bestehenden Gebäuden förderfähig. Antragsberechtigt sind alle privaten und gewerblichen Eigentümer von Heizungsanlagen sowie Kommunen.
Antragsteller, die eine Förderung für Investitionen zur Heizungsoptimierung beantragen möchten, müssen sich in einem ersten Schritt über das Online-Portal auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registrieren. Die Registrierung muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen, d.h. vor Erteilung des Auftrags für den Austausch der Umwälzpumpe bzw. für den hydraulischen Abgleich. Im Gegenzug erhält der Antragsteller per E-Mail eine Registrierungsnummer und kann mit der Maßnahme beginnen. Spätestens sechs Monate nach der Registrierung muss die Maßnahme durchgeführt worden sein. In einem zweiten Schritt muss der Antragsteller dann ab 15. August 2016 unter Angabe der Registrierungsnummer einen Online-Antrag auf Förderung stellen und an das BAFA senden. Durch das Online-Verfahren wird eine effiziente Antragsbearbeitung sichergestellt. (Bild: Grundfos)