Mittwoch, 6. November 2024

gefma 922-1ff aktualisiert: Dokumentation und Zuständigkeit

Seit 5. November 2024 sind die Verzeichnisse gefma 922-1ff zu Daten und Dokumenten im FM aktualisiert. Sie dienen Planern, Errichtern, Bauherrn und Betreibern als Orientierungshilfen bei Dokumentationsprozessen im gesamten Lebenszyklus einer Immobilie. Dabei berücksichtigen sie die Honorarverordnungen für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Die Verzeichnisreihe führt anweisende und nachweisende Dokumente auf, die im Regelwerk definiert, beschrieben und teilweise gesetzlich gefordert sind. Zudem weist sie darauf hin, in wessen Zuständigkeit die Erstellung der Unterlagen fällt.

Zentrale Fragen sind zum Beispiel:

  • Welche Dokumente muss ein Auftraggeber seinem FM-Dienstleister zur Verfügung stellen, damit dieser sein Angebot ordnungsgemäß erbringen kann?
  • Welche Dokumente sind vom Errichter bei der Abnahme nach VOB an den Bauherrn zu übermitteln?

Die Verzeichnisse sind an die Entwicklungen im Regelwerk angepasst: So stieg die Zahl der erfassten Dokumente von 1.060 auf 1.502 an. Trotz Zeit, Geld und bürokratischem Aufwand, die in den Prozess der Dokumentation fließen, betont Ulrich Glauche, Leiter des Richtlinienwesens bei gefma, die Wichtigkeit der Dokumentation: „Sie verringert im Schadensfall das Risiko persönlicher Haftung entscheidend.“

Für Nicht-Mitglieder kostet das Gesamtverzeichnis 232 Euro und die einzelnen Teile zwischen 28 und 81 Euro. gefma-Mitglieder können die Unterlagen kostenlos unter www.gefma.de/shop beziehen.

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