Ab dem 27. August können auch für gewerblich genutzte Wohnungen und Nichtwohngebäude Förderanträge im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) für Heizung und Sanierung gestellt werden.
Die neue Richtlinie BEG EM für Heizung und Sanierung gilt seit dem 1. Januar 2024. Ab dem 27. August sind nun auch Unternehmen und Contractoren erstmals förderfähige Antragsteller.
Werden Investitionsmaßnahmen in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden in Deutschland durchgeführt, erhalten Unternehmen, Contractoren und andere Investoren einen Zuschuss bis maximal 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird der Kauf und Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Förderfähig sind bestehende Gebäude, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Voraussetzungen für die Förderung ist zudem, dass die Maßnahme die Energieeffizienz bzw. den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes erhöht.
Weiterführende Informationen der KfW zur Heizungsförderung für Unternehmen in den Bereichen Wohngebäude und Nichtwohngebäude finden Sie hier und hier.