In einer gemeinsamen Initiative informieren fünf Fachverbände erstmals über gesetzliche Vorgaben und technische Grundanforderungen, die bei der Trinkwasserinstallation in Gebäuden einzuhalten sind. Hintergrund der Kooperation ist, dass sich gesetzliche Rahmenbedingungen, die von Herstellern, SHK-Fachplanern, Sanitär-Installateuren und Gebäudebetreibern berücksichtigt werden müssen in den vergangenen Jahren in erheblichem Maße erweitert haben. Parallel dazu hat sich auch das technische Regelwerk für die Planung, die Errichtung und den Betrieb von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden auf nationaler wie europäischer Ebene weiterentwickelt. Die gemeinsame Fachpublikation soll es SHK-Fachplanern, Sanitär-Installateuren und Gebäudebetreibern ermöglichen, die in der Trinkwasserverordnung formulierten Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die tabellarische Auflistung gibt dazu Auskunft über:
– die verbindlich zu berücksichtigenden gesetzlichen Vorgaben (Kategorie A1) und Empfehlungen (Kategorie A2),
– die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu den technischen und hygienischen Grundanforderungen (Kategorie B) und
– ergänzende Informationen und sonstige Empfehlungen (Kategorie C).
Die kostenlose Fachpublikation „Umsetzungshinweise zur Erfüllung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung in Bezug auf Planung, Errichtung und Betrieb von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden (Stand: 17. Juli 2024)“ soll in regelmäßigen Abständen aktualisiert und auf den Internetseiten der Verbände veröffentlicht werden. Bei allen Dokumenten gilt die jeweils aktuelle Fassung. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit schließen die Verbände jedoch ausdrücklich aus.
Die beteiligten Verbände sind: Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA), Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), figawa e.V. (figawa), Deutscher Verband für Facility Management e.V. (gefma) und Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK).