Die neue Richtlinie VDI 3886 Blatt 1 „Ermittlung und Bewertung von Gerüchen – Geruchsgutachten“ vereinheitlicht und systematisiert die Vorgehensweise bei der Entscheidungsfindung, ob ein Geruchsgutachten erstellt werden muss. Dazu zeigt sie vier Prüfschritte auf, deren Beantwortung ohne Messungen möglich sein sollte. Falls die Antworten der Prüfschritte zu dem Ergebnis führen, dass ein Geruchsgutachten erstellt werden muss, gibt die Richtlinie Hinweise zu anderen VDI-Richtlinien und Regelwerken, in denen Umfang und Methodik einer Geruchsgutachtenerstellung beschrieben werden. Die VDI 3886 Blatt 1 wendet sich in erster Linie an die für den Immissionsschutz zuständigen Überwachungs-, Genehmigungs- und Fachbehörden, an die Antragstellenden bzw. Anlagenbetreibenden und die sie gegebenenfalls unterstützenden Geruchsgutachterinnen und Geruchsgutachter.
Gerüche aus Anlagen wie z.B. Industrieanlagen, Kläranlagen, Abfallanlagen, aber auch aus Tierhaltungsanlagen können unangenehm sein. Insbesondere wenn man ihnen z.B. als Anwohner über längere Zeit ausgesetzt ist. Was als Geruchsbelästigung empfunden wird, ist jedoch individuell verschieden. Immissionsschutzrechtliche oder baurechtlichen Genehmigungsverfahren, Überwachungsverfahren – ausgelöst durch Nachbarbeschwerden – oder auch Bauleitplanverfahren können Anlass für die Prüfung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geruchsimmissionen sein. Für diese Prüfung kann es im Einzelfall erforderlich sein, ein Geruchsgutachten zu erstellen.
Die Richtlinie ist im Dezember 2023 als Weißdruck erschienen und kann für ab 117,70 Euro beim Beuth Verlag bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien.