Fachsymposium Betriebssicherheitsverordnung 2015
22. September 2015, 12.00 – 17.00 Uhr im Parkhotel Stuttgart, Stuttgart
Am 1. Juni 2015 ist die an das europäische Recht angeglichene neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Die BetrSichV liefert die gesetzlichen Grundlagen, um den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte zu verbessern und Dritte beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen zu schützen. Zu diesen zählen Personenaufzüge, Druckanlagen und Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Die neue Fassung der Betriebssicherheitsverordnung enthält entscheidende Änderungen für das Errichten, den Betrieb und das Überprüfen dieser Anlagen.
In unserem Fachsymposium zur neuen Betriebssicherheitsverordnung erfahren Immobilieneigentümer und -betreiber alles, was sie über die neue BetrSichV wissen müssen. Dabei betrachten wir das Thema aus rechtlicher Sicht, aus Sicht der zugelassenen Überwachungsstellen und aus Sicht der Anwender.
Es erwarten Sie topaktuelle Vorträge hochkarätiger Referenten aus der Praxis.
Auszug aus dem Programm:
- Rechtliche Sicht: „BetrSichV 2015: Pflichten und Konsequenzen.“
- Prüfersicht: „Risiken minimieren“
- Anwendersicht: „Die neue BetrSichV in der betrieblichen Praxis“
Profitieren Sie vom Wissen hochkarätiger Referenten, von Best-Practice-Beispielen und der Möglichkeit, konkrete Fragen an die Experten vor Ort zu stellen! Das „Fachsymposium Betriebssicherheitsverordnung“, eine gemeinsame Veranstaltung der Fachzeitschriften „Der Facility Manager“ und „industrieBAU“ sowie der DEKRA, informiert Sie fundiert und praxisbezogen.
Veranstalter: | Partner: | |
Agenda:
12:00 Uhr | Check-in und Business-Lunch |
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13:00 Uhr | Begrüßung und Moderation Martin Gräber, Chefredakteur „Der Facility Manager“ |
Martin Gräber |
Rechtliche Sicht | ||
13:05 Uhr | RA Henning Wündisch, Rödl & Partner: BetrSichV 2015: Pflichten und Konsequenzen. Für das Einhalten der Bestimmungen im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung haftet der Betreiber der überwachungsbedürftigen Anlage. Der Vortrag geht unter anderem der Frage nach, wer von Gesetzes wegen als Betreiber gilt, welche Änderungen sich für ihn aus der novellierten BetrSichV ergeben und welche rechtlichen Konsequenzen bei Missachtung drohen. |
Henning Wündisch |
14:05 Uhr | Kommunikationspause mit Kaffee | |
Prüfersicht | ||
14:20 Uhr | Wilmar Hey, Sachverständiger für Förder- und Hebetechnik bei DEKRA: Risiken minimieren Wo Menschen arbeiten, entstehen Risiken. Arbeitgeber sind verpflichtet, mögliche Gefährdungen zu ermitteln und bei Bedarf geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Die BetrSichV legt Grundsätze für einen sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln fest. Anlagen, von denen besondere Gefährdungen ausgehen, sind in der BetrSichV als überwachungsbedürftige Anlagen definiert. Sie müssen vor Inbetriebnahme und auch wiederkehrend während der Betriebsdauer geprüft werden. Der Vortrag geht unter anderem darauf ein, welche Prüfungen von befähigten Personen und welche von einer zugelassenen Überwachungsstelle vorzunehmen sind und welche Leistungen Auftraggeber bei der Beauftragung einer zugelassenen Überwachungsstelle erwarten dürfen. |
Wilmar Hey |
15:20 Uhr | Kommunikationspause mit Kaffee | |
Anwendersicht |
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15:40 Uhr | Dipl.-Sich.Ingenieur (FH) Uwe Dünkel, Leiter Arbeitsschutzmanagement der STRABAG Property and Facility Services: Die neue BetrSichV in der betrieblichen Praxis Eine Praxiseinschätzung zu möglichen Auswirkungen der BetrSichV auf Arbeitsstätten im FM in der betrieblichen Praxis und der Arbeitssicherheit. Wer ist in seiner Rolle als Arbeitgeber/ Betreiber der Normadressat für Pflichten (z. B. Gefährdungsbeurteilung) aus der neuen BetrSichV im FM und wie wirkt sich das auf die „Arbeitsmittel“ TGA aus? Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Verwenden“ und wie verhält sich die Begrifflichkeit in Bezug auf die Sachherrschaft? |
Uwe Dünkel |
16:40 Uhr | Zusammenfassung und Verabschiedung der Teilnehmer Martin Gräber, Chefredakteur „Der Facility Manager“ |
Stand: August 2015, Änderungen vorbehalten.
Anmeldung:
Konditionen:
Regulär: 180,00 Euro (zzgl. 19% MwSt.)
Abonnenten von Der Facility Manager, industrieBAU oder hotelbau: 160,00 Euro (zzgl. 19% MwSt.)
(Jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens erhält bei gemeinsamer Anmeldung 10 % Ermäßigung.)
Als Teilnehmer des „Fachsymposiums Property und Facility Management“ profitieren Sie doppelt: Neben dem wertvollen Know-how aus den Fachvorträgen ist im Tagungspreis die „Marktübersicht der Facility Services Anbieter“ im Wert von 45,00 Euro enthalten.
Weitere Informationen:
Michaela Feigel
Veranstaltungsmanagement
Telefon: +49 (0) 8233/381-517
E-Mail: Michaela.Feigel@forum-zeitschriften.de
Zur Anmeldung füllen Sie bitte folgendes Formular aus.
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